Asbestentsorgung
Lange Zeit wurde Asbest aufgrund seiner Eigenschaften – zum Beispiel Festigkeit, Hitze- und Säurebeständigkeit – als eine Art Wunderfaser bezeichnet. Asbest konnte sich aufgrund der genannten und weiteren Eigenschaften in vielen Zweigen der Industrie etablieren. Wesentliche Bereiche waren die Schiffahrtsindustrie, die Isolationsindustrie (Bauindustrie) und die Autoreifenindustrie. Erst viele Jahre, nachdem viele Menschen an den Folgen von Asbest erkrankten, wurde von der Verwendung der einstigen Wunderfaser abgesehen. Die Gesundheitsgefahren, welche von Asbest ausgehen, sind heutzutage eindeutig belegt und sogar in manchen Bereichen als Berufskrankheit anerkannt.
Für Arbeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) gelten speziell im Zusammenhang mit Asbestzement Produkten besondere Regeln und Vorschriften. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 besagt, dass derartige Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur durch sachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen.